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SwissLichensArtenförderung

Artenförderung

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Artenförderung ist in erster Linie Aufgabe der Kantone. Das Bundesamt für Umwelt stellt die sachkundigen Unterlagen zur Durchführung von Artenschutz-Massnahmen zur Verfügung. Zusätzlich zu Merkblättern zur Föderung einzelner Arten gehören die folgende Dokumente zu den wichtigsten Instrumenten des Artenschutzes und der Artenförderung:

 
   

Biodiversität Wald

Vollzugshilfe zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Schweizer Wald

 

NHV-geschützte Flechten

Bei den Flechten sind 18 Arten und 4 Gattungen gemäss der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz geschützt.

 
 

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