Artenförderung

Artenförderung ist in erster Linie Aufgabe der Kantone. Das Bundesamt für Umwelt stellt die sachkundigen Unterlagen zur Durchführung von Artenschutz-Massnahmen zur Verfügung. Zusätzlich zu Merkblättern zur Föderung einzelner Arten gehören die folgende Dokumente zu den wichtigsten Instrumenten des Artenschutzes und der Artenförderung: