Der Zweck einer Roten Liste ist es, die Wahrscheinlichkeit abzuschätzen, mit der eine Art innerhalb einer gewissen Zeitspanne aussterben wird. Die Arten werden daraufhin entsprechend dieser Aussterbewahrscheinlichkeit in Gefährdungskategorien eingeteilt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verlangt, dass die Evaluation des Gefährdungsstatus der einzelnen Arten den Kriterien und Kategorien entspricht, welche die Weltnaturschutzunion (IUCN) 2001 veröffentlicht hat.
Die erste Rote Liste der gefährdeten baum- und erdbewohnenden Flechten in der Schweiz wurde 2002 publiziert. Sie wurde gemäss den Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Kriterien für regionale bzw. nationale Listen erstellt.
Zurzeit befindet sich die Rote Liste der gefährdeten Schweizer Flechten in Revision. Die Publikation der revidierten Roten Liste ist für das Jahr 2025 geplant.