Artenförderung in der Landwirtschaft

1996 hat die Schweizer Bevölkerung einem neuen Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung zugestimmt. Neben der sicheren Versorgung der Bevölkerung soll die Landwirtschaft unter anderem auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen leisten. In der Publikation Umweltziele Landwirtschaft, herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW sind die Ziele für den Landwirtschaftsraum definiert.

Im Hinblick auf eine effiziente Umsetzung wurden im Bericht «Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft» die folgenden drei Zielen aufgeführt: (i) Erstellen einer Grundlage für die Ausformulierung agrarpolitischer Etappenziele für Arten und Lebensräume im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems; (ii) Liefern einer Grundlage für die Ausformulierung quantitativer und qualitativer Ziele für Arten und Lebensräume sowie für die Ausformulierung von Massnahmen einer Biodiversitätsstrategie und (iii) Bereitstellen einer Grundlage für die Ableitung von Massnahmen zur Umsetzung der Ziele bezügliche Arten und Lebensräumen auf regionaler Ebene.