NHV-geschützte Flechten

Von rund 2000 bekannten Flechtenarten in der Schweiz sind 22 Taxa (18 Arten und 4 Gattungen) gemäss der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz auf nationaler Ebene geschützt. Das bedeutet, dass «das unberechtigte Pflücken, Ausgraben, Ausreissen, Wegführen, Anbieten, Verkaufen, Kaufen oder Vernichten, insbesondere durch technische Eingriffe, von wildlebenden Flechten der im Anhang 2 aufgeführten Arten untersagt» ist (NHV Art. 20 Abs. 1).

 

Diese Flechten sind in der Schweiz geschützt: